Gegen den Einstieg des Süddeutschen Verlages (SV) bei der Frankenpost page(
15432) bestehen keine kartellrechtlichen Bedenken:
Das Bundeskartellamt genehmigte heute den mit dem bisherigen Alleineigentümer, der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG), ausgehandlten Erwerb von 35% der Anteile an der Frankenpost Verlag GmbH sowie die Option zum Erwerb von weiteren 30%. Die Genehmigung erfolgte innerhalb der Monatsfrist und vor der Einleitung eines Hauptprüfverfahrens.