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Gloria Buch darf weiter verkauft werden

Seit vergangenen Freitag wird eine Einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin gegen das am 18. Mai 2004 erschienene Buch Gloria von Thurn und Taxis: Gloria. Die Fürstin. Im Gespräch mit Peter Seewald zitiert, die erst am Dienstag, den 22. Juni 2004, um 16.00 Uhr dem Heyne Verlag mit der Nachmittagspost zugegangen ist.

Diese gerichtliche Anordnung besagt lediglich, dass das Buch „Gloria. Die Fürstin“ künftig nicht mehr in der bisherigen Fassung nachgedruckt werden darf. Ausdrücklich gestattet wird allerdings der Verkauf aller bereits gedruckten und im Handel befindlichen Exemplare. Diese dürfen unbeschadet weiter verkauft werden.

Der Heyne Verlag hat Widerspruch gegen diese Einstweilige Verfügung eingelegt und ist zuversichtlich, im Widerspruchsverfahren eine Aufhebung erreichen zu können.

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