Wie dpa gerade meldet, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das derzeit gültige Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Demnach verstößt das Öffnungsverbot nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Damit ist die Verfassungsbeschwerde des Kaufhof abgewiesen. Der Konzern wollte die völlige Freigabe der Öffnungszeiten erreichen. Kaufhof fühlte sich gegenüber Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt.
Offener Brief mehrerer Literaturräte zur Kunst- und Meinungsfreiheit
Die Literaturräte der Länder Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bekräftigen vor dem Hintergrund aktueller kulturpolitischer Diskussionen die zentrale Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Kunstfreiheit. Sie rufen Bund und
Länder dazu auf, diese Freiheiten aktiv zu stärken und als unverzichtbare Grundlage einer lebendigen, demokratischen Kultur zu fördern.