Roman Bucheli analysiert die entstandene Rechtssituation. „Unter Würdigung aller Umstände wäre indessen zumindest aus Sicht der Autoren eine einvernehmliche Lösung zu wünschen. Denn sobald auch nur der leiseste Zweifel an den Eigentumsverhältnissen entsteht, dürfte kein Verleger bereit sein, Rechte zu erwerben, von denen er heute nicht weiss, ob er sie morgen auch noch besitzen werde.“ Weiterlesen unter http://www.nzz.ch/2001/11/22/fe/page-article7SSMJ.html
Warum es Schriften aus dem 17. Jahrhundert auf die BoD-Bestsellerliste schaffen
Die BoD-Bestsellerliste bildet monatlich die erfolgreichsten Selfpublishing-Titel des Dienstleisters ab. Zwar gibt es im Februar 2026 keine Neueinsteigenden, dafür klettert ein Titel von Rang 5 auf 2 der Sachbuchliste: Bruder