Kulturstaatsministerin Monika Grütters äußert sich in einer Erklärung besorgt über die Rückforderungsverfahren der VG Wort gegenüber Verlagen. Es gelte kleine Verlage zu schützen. Daher sollte kurzfristig eine finanzielle Unterstützung für Verlage, die durch die Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht sind, durch den Gesetzgeber geprüft werden.
Hier der Wortlaut der Erklärung von heute:
„Die erfolgreich und einvernehmlich praktizierte Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zählt zu den bewährten kulturpolitischen Konstanten der Literaturlandschaft in Deutschland. Diese Praxis, durch die Entscheidungen von EuGH und BGH neuerdings in Frage gestellt wurde, muss in Zukunft weiterhin möglich sein, denn sie ist eine Grundlage unserer vielfältigen Verlagslandschaft und dient allen Autoren, Verlagen und Lesern. Mit Sorge beobachte ich das seitens der VG Wort in Folge der Gerichtsentscheidungen eingeleitete Rückforderungsverfahren. Dies belastet gerade kleine Verlage ganz enorm, teilweise existentiell. Mich erreichen alarmierende Berichte aus der Branche, dass trotz des guten Willens der Beteiligten auch Insolvenzen nicht auszuschließen sind.“
Grütters weiter: „Hier besteht Handlungsbedarf. Es gilt Schaden für die kulturelle Vielfalt und die Kreativwirtschaft zu verhindern und Härten abzumildern. Kurzfristig sollte unter anderem eine finanzielle Unterstützung für Verlage, die durch die Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht sind, durch den Haushaltsgesetzgeber geprüft werden. Dies wäre ein sehr wichtiges Signal. Denn es sind gerade oft die kleineren, die innovativen und experimentierfreudigen Verlage, die publizistische Wagnisse eingehen und noch unbekannten Autoren den Weg in ein Verlagsprogramm ebnen. Nicht zuletzt sind sie für eine lebendige Verlagslandschaft unverzichtbar.“
Die Staatsministerin betonte: Ich halte es außerdem für dringend geboten, nun schnell gemeinsam eine bundesgesetzliche Lösung zu finden, die das bewährte Zusammenspiel und Einvernehmen zwischen Urhebern und Verlegern wiederherstellt, und damit für die Zukunft Rechtssicherheit schafft. Neben einer Regelung im deutschen Recht brauchen wir so schnell wie möglich eine Lösung auf Ebene des europäischen Rechts. Insofern sind die Vorschläge der EU-Kommission vom 14. September 2016, für die der Bundesjustizminister und ich uns intensiv eingesetzt hatten, ein wichtiger Schritt. Ich wünsche mir, dass wir uns innerhalb der EU hier schnell einigen können. Wegen der hohen Priorität werde ich das Thema Verlegerbeteiligung auch unabhängig von den anderen Vorschlägen des EU-Urheberrechtspakets vorantreiben.