Wer heute morgen die Internetausgaben verschiedener Schweizer Zeitungen durchschaut, stolpert sofort über folgende Meldung der SDA (Schweizer Depeschen Agentur), die wir hier zunächst einmal im Wortlaut wiedergeben: Verbot für Buchpreisbindung Rekurskommission Entscheid der Weko geschützt. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Preisbindung im deutschsprachigen Buchhandel zu Recht verboten. Zu diesem Urteil ist die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen gelangt. Buchhändler und Verleger sind darüber enttäuscht. Am 6. September 1999 hatte die Weko befunden, dass die Buchpreisbindung den Wettbewerb beseitige und damit gegen das Kartellgesetz verstosse. Gegen diesen Entscheid legten der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Verwaltungsbeschwerden ein. Diese Beschwerden hat die Rekurskommission nun abgelehnt. Die gesetzliche Vermutung der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs habe nicht umgestossen werden können, heisst es in ihrem Urteil vom 21. Mai. Die angefochtene Verfügung sei rechtskonform. Dem Buchhändlerverband steht jetzt noch der Weg ans Bundesgericht offen. (sda) Die EU-Kommission hatte die nationale Preisbindung in Deutschland und Österreich für rechtmäßig erklärt. Ihr Fall in der Schweiz würde für den deutschsprachigen Buchhandel zu einem großen Problem werden.
Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für den Geltungsbeginn der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
Gut eine Woche vor dem heutigen Geltungsbeginn der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) hat die Europäische Kommission überarbeitete FAQ veröffentlicht. Darin nimmt sie teils neue Einordnungen zur Rollenverteilung und dadurch zu