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Bundesgerichtshof stärkt Übersetzer – Karin Krieger bekommt im Prozess gegen Piper Recht

Der Bundesgerichtshof hat am 18.6.2004 der Berliner Übersetzerin Karin Krieger in ihrem Musterprozess gegen den Münchner Piper Verlag in allen wesentlichen Punkten Recht gegeben.

Insbesondere bestätigt das Gericht, dass Übersetzungsverträge als Verlagsverträge zu behandeln sind und den Verlag zur Verbreitung verpflichten. Damit bekräftigt der BGH, dass Übersetzer – nicht anders als Autoren – vollgültige Urheber sind.
Karin Krieger hatte für den Piper Verlag insgesamt fünf Bücher des italienischen Autors Alessandro Baricco übersetzt (u.a. „Seide“, „Land aus Glas“ und „Novecento“ ). Für den außerordentlichen Verkaufserfolg von „Seide“ hatte die Übersetzerin 1999 auf der Grundlage des so genannten „Bestsellerparagraphen“ eine Beteiligung gefordert.

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