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OLG Frankfurt mit Grundsatzentscheidung: Club-Ausgaben sind auch preisgebunden

Buchclub-Ausgaben unterliegen wie alle anderen Bücher auch der Preisbindung. Wer solche Ausgaben in Buchclub-Filialen zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt, hat daher beim Verkauf den gebundenen Ladenpreis zu beachten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem für die Lückenlosigkeit der Preisbindung bedeutsamen Beschluss am 11. April 2006 entschieden, meldet www.preisbindungsgesetz.de.

Zum Hintergrund: Die Preisbindungstreuhänder hatten gegen einen Händler eine Einstweilige Verfügung erwirkt, der Club-Ausgaben auf den Plattformen von ebay und Amazon-Marketplace zu selbst festgesetzten Preisen verkauft hatte. Der Händler argumentierte, die in Club-Filialen erworbenen Bücher unterlägen nicht mehr der Preisbindung. Das OLG Frankfurt bestätigt nun in seinem Beschluss die Rechtsauffassung der Preisbindungstreuhänder: Club-Ausgaben unterliegen wie alle anderen Bücher auch der Preisbindung. Daher sei „der Preis ebenso exakt einzuhalten und sind Abweichungen nach oben oder unten, seien sie auch noch so geringfügiger Natur, nicht gestattet.“ Wenn Club-Ausgaben einheitlich zu herabgesetzten Preisen in Club-Filialen veräußert würden, sei dies der gebundene Ladenpreis. Es sei dann die Aufgabe eines jeden Händlers, der solche Bücher kaufe, sich über den gebundenen Ladenpreis zu informieren und diesen beim Weiterverkauf einzuhalten.

Damit erteilte das OLG auch der Auffassung vieler ebay-Händler eine Absage, wonach im Laden erworbene Bücher nicht mehr der Preisbindung unterlägen. Dies gelte nur für „Letztabnehmer“. Wer jedoch die Bücher zum Zwecke des Weiterverkaufs erwerbe, sei kein „Letztabnehmer“ und unterliege weiterhin der Preisbindung.

Das Urteil sichert die Lückenlosigkeit der Preisbindung in einem wichtigen Punkt. Denn zunehmend wurden in jüngster Zeit auf den Plattformen von ebay und Amazon Club-Ausgaben zu deutlich niedrigeren Preisen angeboten. Die Preisbindungstreuhänder haben bereits mehrere Fälle dieser Art abgemahnt. Aufgrund der Entscheidung des OLG Frankfurt besteht nun auch in diesem wichtigen Punkt Rechtssicherheit.

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