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DREI FRAGEN an Andreas Auth, geschäftsführenden Direktor der Darmstädter WBG, zur heutigen Prozessniederlage gegen Google

Andreas Auth

buchmarkt.de: Selten hat die Branche ein Urteil mit soviel Spannung erwartet wie das heutige [mehr…]… Gewonnen oder verloren?
Andreas Auth: Leider verloren. Die WBG hat den Antrag auf Einstweilige Verfügung zurückgenommen.

Das heißt also, das Gericht ist Ihren Vorstellungen, auch willkürlich aus dem Zusammenhang gerissene Abschnitte aus Büchern unterliegen dem Urheberrecht, nicht gefolgt?
Das Gericht hat erst einmal erklärt, dass es zum Einscannen von Büchern in den USA nicht Stellung nehmen kann – das passiert halt in den USA. Und es hat sich unserer Auffassung, dass auch kleine Ausschnitte dem Urheberrecht unterliegen, nicht angeschlossen.

Wie geht es nun weiter?
Natürlich sind wir mit dem Urteil höchst unzufrieden. Wir müssen jetzt mit dem Börsenverein gemeinsam prüfen, inwiefern ein Hauptsacheverfahren Erfolg haben kann.

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