Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der notwendigen Anbieter-Informationen (z.B. Firma, Sitz, verantwortliche Personen, Handelsregisternummer, USt.-Identnr.) i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen, informiert das Portal www.versandbuchhaendler.de.
Wahl zum Wissensbuch des Jahres läuft
Das Magazin Bild der Wissenschaft ruft zum 33. Mal zur Wahl des Wissensbuch des Jahres auf. Nominiert sind 62 Bücher, die Themen aus Wissenschaft und Forschung kompetent, verständlich und spannend