Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der notwendigen Anbieter-Informationen (z.B. Firma, Sitz, verantwortliche Personen, Handelsregisternummer, USt.-Identnr.) i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen, informiert das Portal www.versandbuchhaendler.de.
Carlsen feiert ein Jahr Cove-Imprint und kündigt nächstes Festival an
Das Label Cove von Carlsen widmet sich Fantasy, Romance und Suspense und richtet sich an die Young- und New-Adult-Community. Ein Jahr nach seiner Gründung zieht der Verlag Bilanz mit über