Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der notwendigen Anbieter-Informationen (z.B. Firma, Sitz, verantwortliche Personen, Handelsregisternummer, USt.-Identnr.) i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen, informiert das Portal www.versandbuchhaendler.de.
Straelener Übersetzer-Kollegium mit neuer Leitung
Zum 1. April übernimmt Patricia Klobusiczky die Leitung des Europäischen Übersetzer-Kollegiums Straelen e.V.. Sie folgt auf die langjährige Geschäftsführerin Dr. Regina Peeters und soll als erfahrene literarische Übersetzerin und Vermittlerin