Home > Archiv > Neues BGH-Urteil zu Informationspflichten im Fernabsatz

Neues BGH-Urteil zu Informationspflichten im Fernabsatz

Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der notwendigen Anbieter-Informationen (z.B. Firma, Sitz, verantwortliche Personen, Handelsregisternummer, USt.-Identnr.) i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen, informiert das Portal www.versandbuchhaendler.de.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

„Es ist mittlerweile unabdingbar, wenigstens zeitgleich mit englischsprachigen Ausgaben zu erscheinen“

Am heutigen 3. Juni, drei Monate vor Erscheinen der englischsprachigen Ausgabe, veröffentlicht der Hoffmann und Campe Verlag (HoCa) das neue Buch von Francis Fukuyama »Der letzte Mensch. Wohin steuert die Welt?«. Wir haben beim Verlag nachgefragt, wie es zur Frühveröffentlichung gekommen ist und ob man künftig regelmäßig vor der englischsprachigen Veröffentlichung starten will.

weiterlesen