Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der notwendigen Anbieter-Informationen (z.B. Firma, Sitz, verantwortliche Personen, Handelsregisternummer, USt.-Identnr.) i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen, informiert das Portal www.versandbuchhaendler.de.
Veranstaltungsformat: One More Chapter lädt in Berlin regelmäßig zum BuchBrunch ein
Vergangenes Jahr eröffnete neben der Buchhandlung Interkontinental in Berlin One More Chapter, wo Kulinarik und Kulturangebot kombiniert werden. Hier können Buchclubs bei hausgemachten Getränken diskutieren, Familienund Firmen einen Tisch mit