Home > Archiv > Verbliebener Geschäftsführer kann Insolvenzantrag des abberufenen Geschäftsführers zurücknehmen

Verbliebener Geschäftsführer kann Insolvenzantrag des abberufenen Geschäftsführers zurücknehmen

Der verbliebene Geschäftsführer einer GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs.2 InsO zurücknehmen, berichtet der Verlag Dr. Otto Schmidt in seinem jüngsten newsletter.

Voraussetung ist, dass sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt. Andererseits wäre die GmbH wegen eines beachtlichen Wechsels in der Geschäftsführung in einem wichtigen Teilbereich handlungsunfähig, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Weckruf von Marc Raschke erobert die BoD-Bestsellerliste

„Die Rechten in Deutschland haben längst verstanden, wie Politik heute funktioniert: nicht über sachliche Inhalte, sondern Emotionen“, fasst der Journalist Marc Raschke zusammen. Seine Analyse bei BoD setzt sich an die Spitze der meistverkauften Titel des Selfpublishing-Anbieters.

weiterlesen