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Für Mitglieder des bayerischen Landesverbands: Neuer Newsletter „Recht für Buchhandlungen und Verlage“

Am Dienstag, den 21. April 2009 erscheint die erste Ausgabe des neuen Newsletters „Recht für Buchhandlungen und Verlage“. Etwa drei bis vier Mal im Jahr möchte der Landesverband Bayern damit seine Mitglieder über praxisrelevante Rechtsfragen und Themenkomplexe informieren.

„Der Newsletter soll den bayerischen Mitgliedsbuchhandlungen und -verlagen Handlungsempfehlungen geben“, schreibt Pressefrau Andrea Wolf. Er werde in Zusammenarbeit mit dem Justiziar des Landesverbands, Dr. Konstantin Wegner (SKW Schwarz Rechtsanwälte), herausgegeben.

In der ersten Ausgabe dreht sich alles um das Thema „Internetangebote und elektronische Verwertung von Inhalten“, denn Verlage und Buchhändler präsentieren sich ihren Kunden heute in der Regel auch mit einem eigenen Internetangebot. Dabei werden nicht nur klassische Printprodukte, sondern zunehmend auch digitale Inhalte angeboten. „Gerade Ebooks stehen dabei – angesichts der jüngsten Erfolge verschiedener Lesegeräte – im Mittelpunkt des Interesses“, so Wegner.

Die rechtlichen Fragestellungen, die sich im Hinblick auf Online-Angebote ergeben, sind vielfältig. Der erste Newsletter behandelt:

· die neue Rechtsprechung zu Pflichtangaben im Impressum,

· neue Vorgaben zur Widerrufsbelehrung,

· die Diskussion um die Preisbindung von Ebooks,

· Fragen rund um die Digitalisierung durch Google und den Vergleichsschluss mit amerikanischen Autoren und Verlegern sowie

· die Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek.

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