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DBH mit EV gegen Einsetzung eines Wahlvorstandes zu Gesamtbetriebsrat

Die DBH Holding hat heute mit einer kurzen Info bestätigt, dass man gegen die Wahl eines Gesamtbetriebsrates [mehr…] gerichtlich vorgegangen ist.

Die von der DBH beantragte einstweilige Verfügung richtet sich aber lediglich gegen die Einsetzung eines Wahlvorstandes zur Einrichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates bei Weltbild Plus, nicht gegen den bereits bestehenden Konzernbetriebsrat und bereits bestehende Filialbetriebsräte. Die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates erfordert bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die nicht vorliegen, wie eine rechtliche Prüfung ergeben hat. Das Unternehmen hat daher ein Gericht angerufen, diesen Rechtsfehler auf dem Weg einer einstweiligen Verfügung festzustellen.

Ansonsten heißt es aus dem Unternehmen: „Die Bildung von Betriebsräten in den Betrieben der DBH Buch Handels GmbH & Co. KG ist ein normaler Vorgang. Im Unternehmen bestehen bereits Einzelbetriebsräte auf Filialebene. Überall dort, wo es lokale Betriebsräte gibt, arbeitet das Unternehmen gut mit diesen zusammen, da diese nah an den Mitarbeitern und ihren Problemen sind. “

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