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GEMA gewinnt gegen YouTube

Es ging um mehrere konkrete Musiktitel, aber das Urteil war als richtungsweisend erwartet worden. Nun ist es gefällt: YouTube muss von der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen. Dies entschied heute das Landgericht Hamburg in erster Instanz, wie Medien übereinstimmend berichten.

Wie die Zeit berichtet, kam es zum Hamburger Prozess, weil sich GEMA und das Google-Tochterunternehmen YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten. „Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten war 2009 ausgelaufen, eine Verlängerung scheiterte bisher an den gegensätzlichen Vorstellungen zu den Details einer Vergütungsregelung. Die Gema möchte pro angesehenem Video bezahlt werden und nicht mehr per Pauschale wie zuvor – Beträge zwischen einem und zwölf Cent pro Klick waren im Gespräch.“

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