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Aberkennung des Friedrich-Bödecker-Preises für Arnulf Zitelmann

Der Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise e.V. erkennt Arnulf Zitelmann mit sofortiger Wirkung den 1994 verliehenen Friedrich-Bödecker-Kreis posthum ab.

Denn die von seiner jüngsten Tochter seit den 1990er Jahren erhobenen schweren Vorwürfe der sexualisierten Gewalt wurden von der Kommission für Anerkennungsleistungen der Evangelischen Landeskirche in Hessen und Nassau anerkannt und seiner Tochter eine Entschädigung von 130.000 € ausgezahlt.

Arnulf Zitelmann hat sich unbestritten um die Kinder- und Jugendliteratur,
vor allem durch seine historischen Jugendromane, verdient gemacht, sein moralisches Verhalten aber ist für den Bundesverband inakzeptabel. Als Verband, dessen Fokus auf der freien und würdevollen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen liegt, ziehen wir eine klare Grenze gegen sexualisierte Gewalt. Die Aberkennung soll nicht als voreiliges Urteil verstanden werden, sondern als deutliche Reaktion auf die schwerwiegenden und durch die Entschädigungszahlung bestätigten Vorwürfe und als Zeichen der Solidarität mit Opfern sexualisierter Gewalt.

Für den Bundesvorstand und Beirat der Friedrich-Bödecker-Kreise e.V.

Malte Blümke, Bundesvorsitzender der Friedrich-Bödecker-Kreise e.V.

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