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Carlsen Verlag, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn klagen gegen Open AI

Original vs. Fake-Ausgabe des „NEINhorn“ (Foto: Carlsen)

Der Carlsen Verlag – unterstützt durch die deutsche Bonnier Verlagsgruppe – reicht gemeinsam mit Marc-Uwe Kling und Astrid Henn Klage gegen OpenAI ein. Die Urheber:innen sehen ihre Rechte an dem Werk „Das NEINhorn“ verletzt und haben deshalb am 19. August 2026 Klage vor dem Landgericht München I gegen die OpenAI Ireland Ltd., Betreiberin des KI Chatbots ChatGPT in Europa, eingereicht.

Hintergrund zur Klage: Bereits einfachste Eingaben in ChatGPT führen dazu, dass dem Nutzenden Geschichten vom NEINhorn erstellt werden, die in den wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn gleichen. Die von ChatGPT erzeugten Illustrationen lassen sich vom Original NEINhorn kaum unterscheiden. ChatGPT macht eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen zum NEINhorn, welche ohne jede Erwähnung auch die weiteren Charaktere und Handlungsorte aufnehmen. ChatGPT bietet ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo an.

„Auf Basis der äußerst detailgetreuen Kopien des Originals muss davon ausgegangen werden, dass die Originalwerke aus der Reihe „Das NEINhorn“ in unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI genutzt wurden und nun als „Memorisierung“ in diesen Modellen enthalten sind, so dass sie jederzeit über ChatGPT abrufbar sind. Dies zeigen die testweise erzeugen Outputs, die selbst eine
unrechtmäßige Nutzung darstellen“, so der Verlag.

Marc-Uwe Kling, Autor der „NEINhorn-Bücher“ sagt dazu: „Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: »Nein!«“

Auch Astrid Henn, die Illustratorin der NEINhorn-Bücher, verwehrt sich gegen die unerlaubte Nutzung: „Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl. Dieser Vorgang unterscheidet sich in meinen Augen nicht von zum Beispiel dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht werden.“

Sandra Harzer-Kux, Verlegerin des Carlsen Verlages, sagt: „Die Kreativität von Autor:innen und Illustrator:innen ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und zu schützen unsere Verantwortung als Verlag. Das NEINhorn und seine Folgebände gehören zu den erfolgreichsten Bilderbüchern auf dem Markt und sind bereits heute
Klassiker der Kinderliteratur. Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlages ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird.“

Christian Schumacher-Gebler, CEO der deutschen Bonnier-Gruppe, sagt: „In unseren Verlagen nutzen wir in vielen Bereichen die neuen Möglichkeiten, die uns Anbieter von KI-Software eröffnnen. Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass wir wegschauen, wenn die Anbieter von KI die Urheberrechte unserer Kreativen, wie auch die Rechte der Verlage massiv verletzen. Geradezu kurios – wenn es nicht so ernst wäre – mutet in dem Zusammenhang an, dass ChatGPT in der Druckvorlage ein Impressum erstellt, in dem bei „Text“ Marc-Uwe Kling, bei „Illustrationen“ Astrid Henn und bei „Copyright“ die Carlsen Verlag GmbH genannt werden. Insofern fordern wir mit dieser Klage Open AI auf, eine unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Missstände offenzulegen und die volle Verantwortung für das zu übernehmen, was gesetzeswidrig
erfolgt ist, insbesondere den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen.“

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