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Autorenklage gegen VG Wort

Seit 2011 klagt Fachautor Martin Vogel, Spezialist für das Urheberrecht, gegen die VG Wort. Er meint: Die Erlöse müssen komplett den Autoren zufließen. In den ersten beiden Instanzen – beim Landgericht und Oberlandesgericht in München – bekam Vogel jeweils Recht.

Wie die taz jetzt berichtet, geht es jedes Jahr um 60 Millionen Euro, die die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort an Verlage überweist. Der Bundesgerichtshof hat nun darüber verhandelt. Denn die VG Wort ging gegen die bisherigen Urteile in Revision zum BGH. Sie berief sich auf ihre Verteilungspläne, die Teil der Verträge sind, die jeder Autor abschließt.

Die BGH-Richter neigten in der gestrigen Verhandlung zunächst eher der Position des Kläger zu. Sie setzten dann aber das Verfahren aus, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem ähnlichen Fall aus Belgien eine Entscheidung getroffen hat. Die Verhandlung ist am 29. Januar, das Urteil wird aber erst einige Monate später verkündet.

Auftraggeber der VG Wort sind über 400.000 Autoren und rund 11.000 Verlage, mit denen die VG vertraglich verbunden ist. Bisher gehen – je nach Textart – 30 bis 50 Prozent der Einnahmen an die Verlage.

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