Auch die Haftbeschwerde des 61-jährigen ehemaligen Top-Managers nützte nichts: Das Oberlandesgericht Hamm verwarf sie als unbegründet. Thomas Middelhoff bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
Als Begründung nannte das Gericht u.a. die gegen den Manager verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen sowie die von Gläubigern gegen ihn erhobenen Millionenforderungen. Außerdem bestehe nach wie vor Fluchtgefahr, urteilte der 5. Strafsenat.