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Koalitionsvertrag: Gute Nachrichten vor allem für Gründer

CDU und SPD legen die eigene Messlatte hoch, gleich auf der ersten Seite des Koalitionsvertrags heißt es: „Unser Land braucht eine ‚Neue Gründerzeit‘. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen.“ Darüber freut sich nun der Selbständigenverband VGSD e.V., der nun über Stärkung der Gründungsförderung berichten kann.

Doch die Frage ist: Halten die zukünftigen Regierungsparteien dieses Versprechen? Vor der Wahl hatte der Gründerverband Prüfsteine zu den zehn wichtigsten Entscheidungsfeldern aufgestellt und prüft nun nach, in welchen Bereichen es tatsächlich Verbesserungen geben wird.

Das Ergebnis der Analyse: Vor allem Gründer dürfen sich freuen.
■ Der Gründungszuschuss soll wieder „mit auskömmlichen Mitteln unterlegt“ werden.
■ Mit der „Gründungszeit“ soll sogar eine neue Förderung für Gründungen aus einer Anstellung heraus eingeführt werden – in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens.
■ Auch das Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden.

Viele Selbständige dürften sich dagegen vor allem über die Dinge freuen, bei denen sich nicht viel ändert:
■ So bleiben die Minijobs (mit einer kleinen Änderung) erhalten.
■ Zu einer Rentenversicherungs- oder Altersvorsorgepflicht enthält der Koalitionsvertrag keine Hinweise. Allerdings haben sich sowohl Union als auch SPD vor der Wahl für die Einführung einer solchen Pflicht ausgesprochen. Deshalb kann der VGSD hier seinen Mitgliedern keine Entwarnung geben.

Keine Verbesserung bringt der Koalitionsvertrag laut VGSD in Hinblick auf:
■ Die hohen Mindestbeiträge für Selbständige zur Kranken- und Pflegeversicherung
■ Die Eindämmung von Beitragssteigerungen bei den privaten Krankenversicherungen
■ Die hohen und ungerechten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Selbständige
■ In Bezug auf Abbau von Bürokratie und Zwangsabgaben sowie die Reform von Kammern gibt es nur allgemeine Absichtserklärungen
■ Zur hohen Rechtsunsicherheit in Bezug auf Scheinselbständigkeit und Freiberuflereigenschaft gibt es keine Aussagen

„Für den VGSD bleibt also noch viel zu tun. Er freut sich aber über die angekündigten Verbesserungen für Gründer. Und: Er wird genau beobachten, ob die Ankündigungen auch zeitnah umgesetzt werden“, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Lutz und: „Auch wenn man nach zweimonatigen Verhandlungen mehr Änderungen erwarten würde: Viele Selbständige dürften froh sein, dass durch den Koalitionsvertrag für sie vieles beim Alten bleibt bzw. tendenziell eher zu bewährten Dingen aus der Vergangenheit zurückgekehrt wird. Allzu oft haben Verbesserungsversuche in den letzten Jahren zu immer mehr Komplexität geführt und waren für die Unternehmen mit hohem Anpassungsaufwand und Mehrkosten verbunden.“

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