Heute hat das Oberlandesgericht München die Berufung von Peter Leuschner [mehr…] zurückgewiesen: Dieser hatte einen Plagiatsvorwurf gegen Andrea Maria Schenkel erhoben und ihr unterstellt, sie hätte für ihren Bestseller Tannöd (Edition Nautilus) bei ihm abgeschrieben.
Die Klage war im Mai 2008 vom Landgericht München in allen Punkten als haltlos zurückgewiesen worden. Peter Leuschner ging daraufhin in Revision. Heute verkündete das Oberlandesgericht München, dass die Berufung zurückgewiesen wird. Der Kläger trägt dabei die Kosten des Berufungsverfahrens.