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Neue Verpackungsordnung: Nur noch Verpackungen erlaubt, die beim Dualen System lizensiert sind

Mit der neuen Verpackungsverordnung dürfen Internethändler keine Verpackung mehr abgeben, die nicht bei einem dualen System lizenziert sind. Bei Verstoß drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld, das berichtet heute ChannelPartner.

Wie es heißt werde die aktuelle Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1998 sich zukünftig ändern. Der Entwurf der „5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung“ sei bereits beschlossen und wurde im Dezember im Bundesrat diskutiert.

Die bisherige Regelung der Verpackungsverordnung für den Internethandel sieht grundsätzlich eine Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen vor. Über die Rücknahmepflicht ist im Internetauftritt selbst (beispielsweise im eBay-Angebot oder im Internetshop) zu informieren. Des Weiteren ist auch in der Warensendung selbst über die Rücknahmeverpflichtung zu informieren.

Wie es weiter heißt sollen zukünftig Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen (so genannte Verkaufsverpackungen) grundsätzlich durch haushaltsnahe Erfassungssysteme gesammelt werden. Zu kurz gegriffen wäre allerdings ein verfrühter Jubel des Internethandels, nicht mehr auf die Verpflichtung zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen im Internetauftritt selbst hinzuweisen zu müssen. Die Neuregelung läuft letztlich darauf hinaus, dass sich jeder Internethändler an ein Entsorgungssystem anschließen muss.

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