Die Diskussionen um die GEZ-Gebühr hat bei vielen Unsicherheit hinterlassen. Denn nicht nur PCs sind betroffen, sondern auch andere multimediafähige Geräte. Nun hat die Industrie- und Handelskammer ein Merkblatt herausgebracht.
Ein „Glück“: Geldautomaten und Kassensysteme, auch wenn sie ans Internet angeschlossen sind, sind nicht gebührenpflichtig:







