Der Tandem/Könemann-Konflikt von gestern und heute geht weiter: Soeben meldet sich

Tandem-Gesellschafter Herbert Ullmann (Foto) noch einmal zu Wort und weist darauf hin, dass Ludwig Könemann seine Absicht, die Namensrechte zurückziehen, gar nicht realisieren könne (das hatten wir heute Mittag gemeldet [mehr…]): Diese würden bereits seiner Tandem Verlag GmbH gehören. Man wird sich also wohl vor Gericht sehen.
Hier die Tandem Meldung von heute:
Die Tandem Verlag GmbH stellt fest, dass ihr aufgrund einer eindeutigen vertraglichen Situation mit Herrn Könemann das exklusive Recht zusteht, noch über Jahre hinweg die Bezeichnung „Könemann“ für Bücher im In- und Ausland ohne Einschränkungen zu verwenden. Entgegen anderslautender Äußerungen von Herrn Könemann ist diese Gestattungsvereinbarung wegen der Beendigung der Zusammenarbeit durch Tandem nicht vorzeitig kündbar. Dies haben Tandems Anwälte Herrn Könemann bereits gestern mitgeteilt. Herr Könemann hat im übrigen eine solche Kündigung bis heute nicht ausgesprochen.
Herr Könemann wurde außerdem aufgefordert, es bei Meidung gerichtlicher Schritte zu unterlassen, Tandem oder Dritten gegenüber die Behauptung aufzustellen, die Gestattungsvereinbarung sei durch ihn nun vorzeitig kündbar. Sollte Herr Könemann eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, wird Tandem unverzüglich die erforderlichen gerichtlichen Schritte einleiten.







