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„Perlentaucher“ gewinnt gegen „FAZ“ und „SZ“ / Münchner Verlag prüft Berufung gegen Urteil

Der „Perlentaucher“ darf weiterhin Zusammenfassungen von Buchbesprechungen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und der „Süddeutschen Zeitung“ kommerziell weiterverwerten. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag entschieden. Die Richter wiesen damit die Unterlassungsklagen der beiden Zeitungsverlage zurück. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Verlage hatten dagegen geklagt, dass „Perlentaucher“ Zusammenfassungen aus Buchkritiken ihrer Zeitungen mit dem Verweis auf „SZ“ und „FAZ“ an den Internet-Buchhändler www.buecher.de verkauft. Die beiden Zeitungen sahen damit ihre Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechte verletzt.

In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Richter, es handele sich bei den verkauften Texten nicht um „Eins zu Eins“-Dokumentationen der Original-Artikel, sondern um stark verkürzte Zusammenfassungen.

Beim Süddeutschen Verlag in München denkt man darüber nach, gegen das Urteil vorzugehen.

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