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Urteil im Rechtsstreit „Biotronik“: Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg stellt der Wiley-VCH den Inhalt jetzt mit neuer Schreibweise „Biotronic“ ins Netz

Im Rechtsstreit über die Verwendung des Begriffs „Biotronik“ zwischen der Biotronik GmbH Berlin und dem Wiley-VCH Verlag, Weinheim ist nun ein Beschluss vom Landgericht Hamburg ergangen. Der Verlag darf den Titel für wissenschaftliche Publikationen nur dann weiter benutzen, wenn es nicht in der strittigen Titelgestaltung und Schreibweise geschieht.

Laut dem Urteil des Landgerichtes Hamburg liegt durch die Verwendung des Wortes „Biotronik“ im Titel „Was Biotronik alles kann“ ein Missbrauch der Kennzeichenrechte an der Marke „Biotronik“ vor. Damit bestätigt das Gericht die einstweilige Verfügung vom November 2002, die die Verwendung des Begriffs vorläufig untersagte. Dem Verlag wird durch das Urteil der weitere Gebrauch in Verbindung mit wissenschaftlichen Publikationen verboten.
„Das Urteil bezieht sich speziell auf die Schreibweise und Verwendung des Wortes „Biotronik“ in Verbindung mit dem Titel „Was Biotronik alles kann!“. Der Titel ist im Juni letzten Jahres in der bekannten Serie „Erlebnis Wissenschaft“ bei Wiley-VCH erschienen“, so Verlagsleiterin Eva Wille. Bereits kurz nach Auslieferung musste das Buch zurückgehalten das gesamte Werbematerial vernichtet werden. „Wir haben die Schreibweise entsprechend korrigiert, sehen aber von einem Nachdruck in der korrigierten Fassung ab, da der entstandenen Schaden jetzt bereits groß genug ist“, so Manfred Antoni, Geschäftsführung Wiley-VCH.

Der korrigierte Inhalt des Titels ist über die Homepage des Verlages frei zugänglich. „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, um einerseits unseren Käufern und Lesern die Inhalte des Titels uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, andererseits haben wir eine Verpflichtung gegenüber den Autoren, die Inhalte zu veröffentlichen“, so die Verlagsleiterin.

Der vollständige Text steht unter http://www.wiley-vch.de/books/info/3-527-30381-2 zum Download bereit.

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