Missbraucht Google seine Marktmacht oder nicht? Zwölf deutsche Verlage haben beim Kartellamt Beschwerde eingereicht. Jetzt sind die Verlag da abgeblitzt.
Das Bundeskartellamt hat die Beschwerde in Sachen Leistungsschutzrecht „scharf zurückgewiesen“, schreibt die FAZ. „Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen“, heißt es in einem Brief des Kartellamts, aus dem das Blatt zitiert. Und: „Das eigentliche Beschwerdeziel bleibt unklar.“
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war im vergangenen Jahr auf Initiative von Verlagen vom Bundestag beschlossen worden. Die Verlage hatten moniert, dass Google mit ihren Inhalten Werbegeld verdiene. Das Leistungsschutzrecht-Gesetz fiel allerdings deutlich schwächer aus, als die Verlage gehofft hatten. Kurze Auszüge aus „einzelnen Wörtern und kleinsten Textausschnitten“ bleiben kostenfrei. Unklar ist bis heute, wie lang diese Auszüge sein dürfen.
Google sei nicht verpflichtet, den Verlagen ihre Auszüge abzukaufen, meint jetzt das Kartellamt. Die Artikel der Verlage müssten ja nicht mit so langen Auszügen gezeigt werden, dass dafür Geld fällig wird.