Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt auch 2019 wieder Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September.
Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftstellerinnen und Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.
In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von drei Monaten vergeben. Jede Stipendiatin bzw. jeder Stipendiat erhält ein Aufenthaltsgeld von voraussichtlich 2.000 Euro monatlich sowie eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth.
Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern überlassen; die Stipendien stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa der Stiftung Alfred-Döblin-Preis zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Akademie der Künste betreut die Stipendiatinnen und Stipendiaten und bewirtschaftet das Alfred-Döblin-Haus.
Über die Bewerbungen (ausgefüllter Antrag und Arbeitsproben) entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein Vertreter der Akademie der Künste, des PEN-Zentrums Deutschland und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa an.
Bewerbungen sind zu richten an: Stiftung Alfred-Döblin-Preis, Aufenthaltsstipendium, c/o Akademie der Künste, Sektion Literatur, Pariser Platz 4, 10117 Berlin
Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2019 endet am 30. September 2018 (Datum des Poststempels).
Das Antragsformular für das Alfred-Döblin-Stipendium kann auf der Website www.adk.de unter „Preise und Stiftungen“ heruntergeladen werden.