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Libro-Niederlage gegen Aufbau: Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor * Kernaussage: „Unmittelbare, ernst zu nehmende Bedrohung des Systems der Buchpreisbindung“

„Die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung des Berliner Landgerichts in Sachen Librodisk gegen Aufbau liegt endlich vor. Das Gericht hatte am 18.7. nach mündlicher Verhandlung den von Librodisk wegen kartellrechtlicher Ansprüche gestellten Antrag auf EV zurückgewiesen (Verfahrenskosten zu Lasten des Antragstellers). Der Kern der Urteilsbegründung: Die Libro-Praxis, über Internet-Terminals Bücher unter dem gebundenen Ladenpreis anzubieten, „bedeutet eine unmittelbare, ernst zu nehmende Bedrohung des Systems der Buchpreisbindung“. Deshalb darf der Verlag seine Liefersperre gegen die Librodisk GmbH, deutsche Tochter der Libro AG, aufrecht erhalten. Der Antrag der Librodisk sei zwar zulässig, weil Librodisk „ein Ansehensverlust einhergehend mit beachtlichem Umsatzrückgang“ drohe, wenn sie Kundenwünsche nach Aufbau-Titeln nicht befriedigen könne. Der Endverbraucher erwarte, dass jedes lieferbare Buch beschafft werde; spreche sich herum, dass Librodisk dazu nicht in der Lage sei, könnten sich Kunden von vornherein an eine andere Buchhandlung wenden.Doch wiesen die Richter der Kammer für Handelsachen 102 den Antrag der Librodisk als „unbegründet“ ab, weil deren Interessen weniger gewichtig seien als die des Verlages. Sie verwiesen auf den Sammelrevers, der bei einem Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften die Möglichkeit einer Liefersperre vorsieht und dem Buchhändler preisbindungsumgehende Maßnahmen untersagt. Eben diese seien aber Librodisk anzulasten. Sie ermögliche Endverbrauchern, über die in ihren Läden aufgestellten Terminals Internet-Bestellungen direkt bei ihrer Schwestergesellschaft lion.cc aufzugeben, auch für solche Bücher, die lion.cc unter den in Deutschland gebundenen Preisen verkauft. Damit vermittle Librodisk „nicht etwa nur eine grenzüberschreitende Internet-Buchbestellung bei ihrer Schwestergesellschaft, sondern bietet dem Endverbraucher diesen Bezugsweg wie einen Bezug bei ihr an“. So eröffne Librodisk eine Bezugsmöglichkeit, wie sie für einen Buchverkauf im Ladengeschäft völlig untypisch sei und die kaufmännisch nur Sinn mache, wenn der Verkäufer eine verbundene Gesellschaft sei, deren Erträge jedenfalls dem Konzernergebnis zugute komme. Ob derzeit Aufbau-Titel von Libro tatsächlich unter Ladenpreis angeboten werden oder dies erst für die Zukunft zu erwarten sei, war für die Richter nicht entscheidend, es bestehe „jedenfalls die greifbare Besorgnis“ dazu.Aus diesen Gründen nenne die Richter die Liefersperre „eine sachlich gerechtfertigte Abwehrmaßnahme, die sich noch im Rahmen des Verhältnismäßigen bewegt“. Aufbau müsse sich auch nicht „mit einer weniger einschneidenden Abwehrmaßnahme, z.B. mit der Durchsetzung eines auf Unterlassung des Terminalbetriebs gerichteten einstweiligen Verfügung begnügen“. Die „unmittelbare, ernst zu nehmende Bedrohung des Systems der Buchpreisbindung“ erläuterte die Kammer so: „Es wird die Möglichkeit eröffnet, im Ladengeschäft eines Buchhändlers Titel unterhalb des gebundenen Preises zu erwerben.“ Das bedeute „einen ganz erheblichen Anreiz“ für die Kunden, Bücher gerade dort zu erwerben. „Dieser Anreiz lässt einen Nachahmungseffekt auf Anbieterseite besorgen, der letztlich zu einer derartigen Erosion der Preislandschaft führen könnte, dass gebundene Preise nicht mehr durchsetzbar sind.“ Ob vor dem Hintergrund dieses Urteils das Berliner Landgericht am 15.8. um 13.00h (Libro AG gegen Aufbau) und um 13.30h (lion.cc gegen Aufbau) im Sinne André Rettbergs entscheidet? Hier spricht die Rechtslage, folgt man dem Kartellrechtler Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte (s. BuchMarkt 8, S. 35), noch klarer gegen die österreichischen Antragsteller: Die Lieferpflicht endet, wo die nationale Preisbindung endet: an der Landesgrenze. Das komplette Urteil (Az.: 102 0 133/00) liegt uns übrigens vor. Weitergehende Fragen? Siehe Preisbindungs-Hotline: 02150-91 91 -13 (Jo Volks) Fax -51 Email jo.volks@buchmarkt.de“

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