„Der Hamburger Carlsen Verlag hat am 22.8.2000 beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es einem Berliner Unternehmer verbietet, den vierten Band der Harry Potter-Reihe im Internet auf deutsch anzubieten, da es gegen das Urheberrecht verstößt. Der Veranstalter hatte dazu aufgerufen, das Buch zu übersetzen und damit an einem Wettbewerb teilzunehmen; die übersetzten Teile der englischen Ausgabe Harry Potter and the Goblet of Fire (auf deutsch am 14.Oktober bei Carlsen) wurden ins Internet gestellt und konnten kostenlos heruntergeladen werden. Carlsen teilt mit, dass man die Urheberrechte der AutorinJoanne K. Rowling auf deren ausdrücklichen Wunsch auch künftig energisch wahren werde.“
Studie zur Sichtbarkeit von Selfpublishing-Titeln im Buchhandel und in Öffentlichen Bibliotheken erschienen
Wie sichtbar sind Selfpublishingtitel im stationären Buchhandel und welche Rolle spielen sie im Bestand Öffentlicher Bibliotheken? Das fragte Anna Fee Blochberger im Rahmen ihrer Bachelorarbeit im Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement