Heute erst berichten die Tageszeitungen, was wir schon vor einer Woche hier im Netz hatten: Der Carlsen Verlag habe gegen den Berliner Informatiker Bernd Koelemann eine einstweilige Verfügung erwirkt (siehe unsere Meldung vom 23.8): Ihm war untersagt worden, im Internet zur Übersetzung des vierten Bandes von „Harry Potter“ aufzurufen und diese im Netz zu verbreiten. Wie die „taz“ aber heute als einzige Zeitung meldet, scheinen diese Seiten jetzt auf einem amerikanischen Server zu liegen. Fraglich also, ob Carlsen dagegen vorgehen kann.
Börsenverein-Bericht zeigt erneut: Junge Menschen kaufen weniger Bücher und Lesekompetenz sinkt
Der sich immer weiter verschlechternde Zustand der Lesekompetenz in Deutschland schlägt sich deutlich in den Buchkäufen nieder. Die Zahl der Buchkäufer:innen zwischen 10 und 15 Jahren ging 2025 im Vergleich