Das Schweizer Bezirksgericht Hinwil hat die Nachlassstundung der Nord-Süd Verlag AG (Gossau Zürich) [mehr…] bis 24. Juli 2004 verlängert. Damit bleibt dem Verlag mehr Zeit, Gespräche mit möglichen Partnern oder Investoren zu einem Ergebnis zu führen.
Vom Nachlass betroffen sind nur solche Forderungen, deren Rechnungsdatum für eine Leistungserbringung vor dem Stichtag 31. Mai 2003 liegen. Spätere Forderungen bleiben von der Nachlassstundung unberührt.
Sachwalter bleibt wie bisher Prof. Dr. Karl Spühler (Zürich). Der Sachwalter wird, sofern ein Nachlassvertrag möglich ist, alle stimmberechtigten Gläubiger zu einer Gläubigerversammlung einladen, um einen Nachlassvertrag auszuhandeln. Stimmberechtigt sind alle Gläubiger, deren Forderungen bis zum 26. August 2003 bei Prof. Dr. Karl Spühler eingegeben wurden. Der Termin der Gläubigerversammlung wird vom Sachwalter noch bekannt gegeben.
Zwischenbuchhändler Zeitfracht integriert KI-Beratungstool in Online-Shops
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