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Bayerischer Landtag beschließt Einführung von Büchergeld

Am 20. Juli 2005 hat der Bayerische Landtag die Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen beschlossen und damit die Einführung des Büchergelds. Vom kommenden Schuljahr an wird eine Pauschale von 20,- Euro (Grund- und Berufsschulen) bzw. 40,- Euro (weiterführende Schulen) je Schüler erhoben.

Der Einkauf von Schulbüchern für das kommende Schuljahr 2005/2006 ist von der neuen Finanzierungsform und den sich daraus ergebenden Konsequenzen (Buchpreisbindung/Urheberrecht) noch nicht betroffen ist. Es gelten nach wie vor die im § 7 Abs. 4 des Buchpreisbindungsgesetzes festgelegten Nachlässe.

Über die Konsequenzen für den Buchhandel in Bayern und die mögliche Entwicklung gibt es Informationen auf der Internetseite www.buchhandel-bayern.de/mitglieder-service/buechergeld.shtml. Und über die aktuelle Gesetzeslage in Bayern im Online-Glossar zur Preisbindung www.buchhandel-bayern.de/mitglieder-service/glossar_preisbindung/index.shtml

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