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Stellungnahme zur Presseerklärung des Verlages Kein & Aber vom 1. März 2006

Das Landgericht Hamburg hat am 22. Februar 2006 über einen Antrag von Galina Jerofejewa, der Erbin von Wenedikt Jerofejew, entschieden [mehr…]. Diese hatte eine Einstweilige Verfügung gegen Kein & Aber beantragt, da der Verlag das Poem „Moskwa – Petuschki“ von Wenedikt Jerofejew im letzten Jahr ohne Zustimmung der Erbin veröffentlicht hatte.

Die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichtes liegt noch nicht vor.

Aus der mündlichen Verhandlung ergibt sich, dass das Gericht die Ablehnung des Antrages in den Entscheidungsgründen ausschließlich mit der nach Auffassung der Urheberrechtskammer fehlenden Dringlichkeit begründen und sich mit der eigentlichen Rechtsfrage nicht auseinander setzen wird. Eine abschließende Meinung zu der in der Sache entscheidenden Rechtsfrage, ob die Kein & Aber-Ausgabe der Zustimmung der Erbin bedurfte oder nicht, hat sich das Landgericht auch in der mündlichen Verhandlung nicht geäußert. Das Gericht meint, über diese Frage könne jedenfalls in dem angestrengten Eilverfahren nicht entschieden werden.

Das Gericht hat in der Verhandlung deshalb nicht festgestellt, dass die Ausgabe von Kein & Aber „keine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts“ der Erbin darstelle Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Köln, 03.03.2006

Galina Dursthoff

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