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Kunden beleidigen: Wann hat das rechtliche Konsequenzen?

Es gibt immer Kuinden, gegenüber denen kann einem schon so einiges rausrutschen. Doch geschäftsschädigend sind rüpelhate Äußerungen von Mitarbeitern im Verkauf meist. Wenn Mitarbeiter Kunden beleidigen, muss das der Arbeitgeber nicht tolereieren, das berichtet jetzt die Online-Ausgabe von ComputerPartner. Das Infomagazin für die Computerbranche berichtet über einen Fall an einem Landgericht in Schleswig-Holsten, wonach eine Verkäuferin ein Kundin mit den Worten „Nun seien Sie man nicht so pissig“ abgefertigt hat.

Das Gericht stellte fest: Grundsätzlich kann eine Unhöflichket gegenüber Kunden nicht sofort zur Kündigung führen, sondern es muss eine Abmahnung vorrausgehen. Dennoch gäbe es Grenzen. Der Satz der Verkäuferin jedoch sei beleidigend ewesen, darum hielt das Landgericht die Kündigung des Arbeitgebers für rechtens.

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