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Börsenverein und SBVV wenden sich mit Ausnahmegesuch an Schweizer Bundesrat / Bundesgericht in Schweiz hat Beschwerde gegen Entscheid der Wettbewerbskommission abgelehnt / Keine Auswirkung in Deutschland und Österreich

Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes SBVV und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen den negativen Entscheid der Wettbewerbskommission zur Buchpreisbindung in der Schweiz abgewiesen.

SBVV und Börsenverein werden sich deshalb heute noch mit einem Ausnahmegesuch an den Schweizer Bundesrat wenden. „Wir sind zuversichtlich, den Schweizer Bundesrat davon überzeugen zu können, dass es für die Schweiz wirtschaftlich vorteilhaft und kulturell notwendig ist, die Buchpreisbindung beizubehalten“, sagt Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. Ohne eine Intervention des Bundesrates würde der Sammelrevers, der Grundlage für die Preisbindung in der deutschsprachigen Schweiz ist, seine Gültigkeit verlieren. Durch den Erlass eines Buchpreisbindungsgesetzes könnte die Schweiz – wie in Deutschland und Österreich – den Fortbestand der Buchpreisbindung sichern.

Die Schweizer Entscheidung hat keine unmittelbare Auswirkung auf das Fortbestehen der Buchpreisbindung in Deutschland und Österreich. Auch Buchimporte aus der Schweiz nach Deutschland sind davon nicht betroffen.

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