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Zweifel am Datenschutz bei Google

Ist Google schon dort, wo Schäuble erst noch hinwill mit seinen Totalüberwachungsallüren? Immerhin haben jetzt SPIEGEL-Informationen zufolge EU-Experten Zweifel an Googles Datenschutz geäußert.

Google speichert bis zu zwei Jahre lang die Suchen seiner Nutzer – jede Anfrage ist theoretisch zurückzuverfolgen. Jetzt ziehen EU-Experten und -Kommission dieses Vorgehen in Zweifel, auch in den USA läuft ein Verfahren. Der Konzern rechtfertigt sich.
Google speichert zu jeder Suchanfrage die IP-Adresse, von der aus die Anfrage gestellt wurde – woraus man Schlüsse auf den Nutzer ziehen kann. Lange Zeit wurde die IP-Adresse unbefristet gesichert. Erst vor Wochen stellte der Konzern auf eine Lagerfrist von ein bis zwei Jahren um.

Eine unabhängige Expertengruppe der EU fordert jetzt Aufklärung über dieses Vorgehen. Denn möglicherweise verstoße Google trotz des verkürzten Speicher-Zeitraums gegen EU-Datenschutzgesetze, bemängelt die sogenannte Artikel-29-Gruppe in einem offenen Brief an Google. In der Gruppe arbeiten Datenschutzexperten aus der EU zusammen, Vorsitzender ist der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar.

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