Home > Archiv > Haftet die Bahn für ausgefallene Züge bei Streiks?

Haftet die Bahn für ausgefallene Züge bei Streiks?

Da soll man sich nicht soviel Hoffnung machen: Die Bahn hat eine rechtliche Ausnahmestellung laut sogenannter Eisenbahnverkehrsordnung (EVO).

Wir haben unseren Kolumnisten Rainer Dresen gebeten, sich des Themas trotzdem einmal anzunehmen: Was tun bei Zugverspätung durch Streik? Oder: Wer zu spät kommt, den entschädigt – vielleicht – die Bahn heißt seine neue Kolumne, die Sie hier [mehr…] lesen.

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