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Elektronische Pressespiegel brauchen keine Bewilligung der Verlage

Zeitungsverlage können in der Schweiz Medienbeobachtungsdiensten nicht verbieten, Betriebe und Amtsstellen mit individuellen elektronischen Pressespiegeln zu beliefern. Das berichtet der Klein Report.

Das Bundesgericht hat der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris Recht gegeben. Die Verlage sind mit diesem Urteil mit dem Wunsch gescheitert, die „Hoheit“ über die elektronische Verbreitung ihrer Artikel zu behalten und mit den Medienbeobachtungsdiensten allenfalls direkt Lizenzverträge zu selbst bestimmten Tarifen abzuschliessen, beziehungsweise die Konkurrenzierung kontrollieren zu können.

Am Richter sind alle grossen Zeitungsverlage der Schweiz (Aargauer Zeitung, Berner Zeitung, Edipresse, Handelszeitung und Finanzrundschau, Le Temps, NZZ, Ringier und Tamedia) gescheitert. Sie hatten 2004 beim Zürcher Obergericht gegen die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft Pro Litteris Klage eingereicht.

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