Die nach der Preisangabenverordnung notwendigen Angaben zu Umsatzsteuer und anfallenden Liefer- und Versandkosten müssen vom Versender nicht zwingend bei jedem Artikel angegeben werden, hat das BGH entschieden. Es reicht aus, wenn diese Angaben unter den Menüpunkten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ oder beim Verschieben der Ware in den virtuellen Warenkorb gemacht werden, erläuter das portal versandbuchhaendler.de.
Offener Brief mehrerer Literaturräte zur Kunst- und Meinungsfreiheit
Die Literaturräte der Länder Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bekräftigen vor dem Hintergrund aktueller kulturpolitischer Diskussionen die zentrale Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Kunstfreiheit. Sie rufen Bund und
Länder dazu auf, diese Freiheiten aktiv zu stärken und als unverzichtbare Grundlage einer lebendigen, demokratischen Kultur zu fördern.