Die nach der Preisangabenverordnung notwendigen Angaben zu Umsatzsteuer und anfallenden Liefer- und Versandkosten müssen vom Versender nicht zwingend bei jedem Artikel angegeben werden, hat das BGH entschieden. Es reicht aus, wenn diese Angaben unter den Menüpunkten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ oder beim Verschieben der Ware in den virtuellen Warenkorb gemacht werden, erläuter das portal versandbuchhaendler.de.
Vorgeblättert: Bücher und Autor:innen in der ZEIT und im Freitag
Welche Bücher werden in den aktuellen gedruckten Ausgaben der Wochenzeitungen Die ZEIT und Der Freitag besprochen?