Die nach der Preisangabenverordnung notwendigen Angaben zu Umsatzsteuer und anfallenden Liefer- und Versandkosten müssen vom Versender nicht zwingend bei jedem Artikel angegeben werden, hat das BGH entschieden. Es reicht aus, wenn diese Angaben unter den Menüpunkten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ oder beim Verschieben der Ware in den virtuellen Warenkorb gemacht werden, erläuter das portal versandbuchhaendler.de.
Darum fährt HarperCollins nicht zur Frankfurter Buchmesse 2026
In einem Offenen Brief wendet sich HarperCollins-CEO Jürgen Welte an die Branche und begründet, warum die Verlagsgruppe in diesem Jahr nicht an der Frankfurter Buchmesse teilnehmen wird. Stattdessen will man in den unabhängigen Buchhandel investieren.