Die nach der Preisangabenverordnung notwendigen Angaben zu Umsatzsteuer und anfallenden Liefer- und Versandkosten müssen vom Versender nicht zwingend bei jedem Artikel angegeben werden, hat das BGH entschieden. Es reicht aus, wenn diese Angaben unter den Menüpunkten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ oder beim Verschieben der Ware in den virtuellen Warenkorb gemacht werden, erläuter das portal versandbuchhaendler.de.
Digitale Bibliotheksausleihe: OverDrive übernimmt divibib von der ekz-Gruppe
OverDrive, einer der weltweit führenden Anbieter digitaler Medienlösungen für Bibliotheken und Schulen und Entwickler der Plattformen Libby, Sora und Kanopy, übernimmt die divibib GmbH von der ekz.bibliotheksservice GmbH. Die Transaktion