Die nach der Preisangabenverordnung notwendigen Angaben zu Umsatzsteuer und anfallenden Liefer- und Versandkosten müssen vom Versender nicht zwingend bei jedem Artikel angegeben werden, hat das BGH entschieden. Es reicht aus, wenn diese Angaben unter den Menüpunkten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ oder beim Verschieben der Ware in den virtuellen Warenkorb gemacht werden, erläuter das portal versandbuchhaendler.de.
Verlag Komplett-Media stellt sich mit Imprint scholo neu auf
Der Münchner Sachbuch- und Ratgeberverlag Komplett-Media schlägt ein neues Kapitel auf: Ab dem Herbstprogramm 2026 erscheinen alle Bücher unter dem neuen Imprint scholo. Gleichzeitig beendet der Verlag zum 30. Juni