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Jetzt dürfen auch „korrespondierende“ Mitglieder in den Verband

Der Börsenverein nimmt ab sofort korrespondierende Mitglieder auf. Angesprochen werden damit Unternehmen, die als Dienstleister mit der Buchbranche zusammenarbeiten und keine ordentliche Mitgliedschaft beantragen können.

Darüber war bereits zu den Buchhändlertagen abgestimmt worden [mehr…].

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Offener Brief mehrerer Literaturräte zur Kunst- und Meinungsfreiheit

Die Literaturräte der Länder Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bekräftigen vor dem Hintergrund aktueller kulturpolitischer Diskussionen die zentrale Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Kunstfreiheit. Sie rufen Bund und
Länder dazu auf, diese Freiheiten aktiv zu stärken und als unverzichtbare Grundlage einer lebendigen, demokratischen Kultur zu fördern.

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