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Evelyn Hecht-Galinski darf Henryk M. Broder „Pornoverfasser“ nennen

Teilerfog für Evelyn Hecht-Galinski: Die Tochter des verstorbenen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin darf den Publizisten und Tagesspiegel-Autor Henryk M. Broder nach einem Urteil des Landgerichts Berlin weiter als „Pornoverfasser“ bezeichnen, schreibt der Tagesspiegel.

Broder will gegen die Entscheidung in Berufung gehen. „Ich habe in der ersten Instanz meine Gegner immer gewinnen lassen. In der zweiten kommt dann die Überraschung“, sagte Broder. Hecht-Galinski hatte in einem Blog-Kommentar von den „Falschaussagen des ehemaligen ,St.-Pauli-Nachrichten‘-Redakteurs, Pornoverfassers und heutigen ,Spiegel‘-Redakteurs, Ausputzers der Israel-Lobby und Großinquisitors“ geschrieben.

Im Urteil wird darauf ver wiesen, dass sich Broder über Hecht-Galinksi und andere Personen in der Vergangenheit unflätig, unsachlich und auch in grob verletzender Weise geäußert habe. „Wer das Recht der freien Meinungsäußerung in der Weise benutzt wie der Kläger, muss sich auch selbst deutliche Kritik an seiner Person gefallen lassen.“

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