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DVA muss Pascal-Buch stoppen / Widerspruch eingelegt

Die Deutsche Verlagsanstalt (DVA) hat die Auslieferung des Buches der «Spiegel»-Reporterin Gisela Friedrichsen über den Fall Pascal auf Anordnung des Landgerichts Hamburg gestoppt. Gegen das Urteil wurde laut Pressesprecher Markus Desaga bereits Widerspruch eingelegt.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp wurde die Verbreitung von Passagen mit Aussagen eines Jungen, der die inzwischen freigesprochenen Angeklagten vor Gericht schwer belastet hatte. Die Pflegemutter sehe in dem Buch die Privatsphäre des Kindes verletzt, wird Desaga zitiert.

Allerdings sei die Identität des Jungen nicht bekannt, er lebe in einem anderen Bundesland und habe mehrfach den Namen geändert. Die Entscheidung des Landgerichts habe Auswirkungen auf die künftige Berichterstattung über Prozesse. „Das würde bedeuteten, dass nicht aus Hauptverhandlungen zitiert werden darf“, so Desaga. Im Falle einer Ablehnung werde der Verlag in die nächste Instanz gehen und sich an das Oberlandesgericht wenden.

„Gisela Friedrichsen ist eine sehr seriöse Gerichtsreporterin“, betonte er. Sie habe in ihrem Buch Im Zweifel gegen die Angeklagten aufgezeigt, dass in diesem Prozess „einiges schief gelaufen“ sei. Der fünfjährige Pascal ist seit dem 30. September 2001 verschwunden. Die Leiche des Jungen wurde bisher nicht gefunden. In dem Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht hatten sich insgesamt zwölf Männer und Frauen verantworten müssen. Ihnen wurden Mord und Missbrauch beziehungsweise Beihilfe vorgeworfen.

Nach dreijähriger Verhandlungsdauer sprach das Landgericht im September 2007 alle zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte Anfang des Jahres die Freisprüche.

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