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Spiegel und Rowohlt einigen sich gütlich

Der Spiegel und der Rowohlt Verlag haben sich auf Empfehlung des Gerichts gütlich geeinigt: Beide Seiten stimmen darin überein, dass es im Vorfeld der Veröffentlichung von Daniel Kehlmanns Roman „Ruhm“ zu Missverständnissen über die geplante Berichterstattung gekommen war.

Rowohlt hatte Rezensionsexemplare des neuen Kehlmann-Romans „Ruhm“ an Redaktionen nur verschickt, wenn man dem Verlag in einer Vertraulichkeitsvereinbarung versprach, Besprechungen nicht vor dem Erstverkaufstag am 16.1.abzudrucken [mehr…].Der Spiegel hat vor diesem Termin ein Interview mit Kehlman veröffentlicht, indem auch über das Buch gesprochen wurde.

Die Auswirkungen der Berichterstattung mündeten in keine nachweisliche Rechtsverletzung und keine der Parteien beabsichtigte eine Verletzung von Urheberrechten, heißt es jetzt in der gemeinsam vom Rowohlt und Spiegel herausgegeben Presseerklärung.
Rowohlt nimmt die Klage zurück. Die Verlage wollen ihre gute und professionelle Zusammenarbeit auch in Zukunft fortführen.

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