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eBuch meldet erneuten Erfolg gegen Billiganbieter

Die eBuch hat wieder eine Unterlassungserklärung gegen einen ausländischen Marketplace Anbieter durchgesetzt. eBuch-Vorstand Michael Pohl meldet: „Wir erhielten über unseren Rechtsanwalt die Unterlassungeserklärung eines Amazon Marketplace Anbieters mit Sitz in den Niederlanden, es ab sofort „zu unterlassen, gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer zu niedrigeren Preisen als den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preisen anzubieten“.

In einem ähnlichen Fall mit einem österreichischen Anbieter hätte der Börsenverein die Verfolgung mit Hinweis auf § 4 Abs. 1 BuchPrG eingestellt, weil sie zwecklos sei. Pohl jetzt zufrieden: „Wie man sieht hat entschlossenes Vorgehen aber durchaus Erfolg“.

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