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Online-Versandhändler haften nicht für E-Book-Inhalte

Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet, haften Online-Versandhändler nicht für die Inhalte der von ihnen vertriebenen E-Books. Der Dienst beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München am Donnerstag. Es stärkte damit erneut die Position des Buchhandels.

„Keiner, der seine Urheberrechte verletzt sieht, wird gegen den einzelnen Buchhändler vorgehen“, wird der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein zitiert. Im verhandelten Fall ging es um einen Sketch von Karl Valentin, dessen Urheberrechte die Enkelin Anneliese Kühn hält. Im November 2011 entdeckte sie diesen in Amazons Kindle-Shop und mahnte Amazon ab. Eine Unterlassungserklärung braucht Amazon nun aber nicht unterschreiben

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