Wie schon berichtet [mehr…], hat Susanne von Bülow den Münchner Riva Verlag verklagt, der kurz nach dem Tod ihres Vaters eine Loriot-Biografie herausgegeben hatte. Loriots Tochter möchte die Biografie per Gerichtsbeschluss vom Markt nehmen lassen, weil sie urheberrechtlich geschützte Zitate aus Loriots Werk und aus anderen Quellen wie Interviews enthalten soll.
Der Riva Verlag weist die Vorwürfe jedoch mit der Begründung zurück, dass das Zitieren erlaubt sei, wenn eine Verbindung des eigenen Werks zu den Zitaten besteht. Susanne von Bülow bezweifelt jedoch, dass der Autor der Loriot-Biografie, der Journalist Dieter Lobenbrett, sich mit dem Werk ihres Vaters auseinandergesetzt, sondern die Zitate nur als schmückendes Beiwerk benutzt habe.
Gestern ist ein Vergleich zwischen den Parteien gescheitert. Nun wird ein Urteil am 16. Januar 2013 erwartet, wobei auch eventuelle Schadensersatzansprüche geklärt werden sollen.







