Wieder ein Bürgerschaftsangebot der Buchhändlerischen Kredit-Garantiegemeinschaft (BKG) des Börsenvereins: Die Voraussetzungen für eine Bürgschaft im Schulbuchgeschäft sind erleichtert worden.
Oliver Recklies, BKG-Geschöftsführer, erläutert: „Für das Schulbuchgeschäft treten Buchhändler oft mit hohen Beträgen in Vorlage. Die BKG vereinfacht es ihnen, für dieses Geschäft Kredite aufzunehmen.“ Künftig müssen Buchhändler erst ab einer Kreditsumme von 50.000 Euro ihre Bilanz oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bei der BKG vorlegen. Bislang war dies ab einer Kreditsumme ab 20.000 Euro erforderlich. Zudem können jetzt auch Buchhändler, die erst ein Jahr am BAG-Abrechnungsverfahren teilnehmen, für das Schulbuchgeschäft eine Kreditbürgschaft beantragen. Bisher wurden zwei Jahre gefordert.
Die aktuellen Unterlagen für die Übernahme einer Kreditbürgschaft für das Schulbuchgeschäft sind ab sofort abrufbar unter www.bag-service.de.