Die nach der Preisangabenverordnung notwendigen Angaben zu Umsatzsteuer und anfallenden Liefer- und Versandkosten müssen vom Versender nicht zwingend bei jedem Artikel angegeben werden, hat das BGH entschieden. Es reicht aus, wenn diese Angaben unter den Menüpunkten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ oder beim Verschieben der Ware in den virtuellen Warenkorb gemacht werden, erläuter das portal versandbuchhaendler.de.
„Buchhandelstreff“-Empfang von Kurt Wolff Stiftung und Leipziger Buchmesse
Auch in diesem Jahr wird am Freitagnachmittag der Leipziger Buchmesse zum Buchhandelstreff geladen, der seit 2015 immer gen Messeende als ungezwungener Empfang stattfindet. Nach einer Begrüßung durch die Buchmessedirektorin Astrid