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Ab 1. Januar neue Preise für Büchersendung

Ab dem 1. Januar 2005 gelten neue Preise für Bücher- und Warensendungen. Gleichzeitig hat die Deutsche Post aber auch die Inhaltskriterien gelockert:

– Bücher, in denen CD‘s eingeheftet sind, werden ab dem 1. Januar nicht mehr beanstandet und
– Preisangaben u.ä. im Werk selbst sind dann zulässig, wenn sie erkennbar informativen Charakter haben und nicht geschäftlichen Zwecken dienen.
–
Letzteres ermöglicht den problemlosen Versand von Reiseführern und Ratgebern als Büchersendung.

Über weitergehende Veränderungen bei den Inhaltskriterien (wie z.B. Umfang und Lage der Werbeseiten, Prospektbeilagen) verhandelt der Post-Ausschuss des Börsenvereins mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post.

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