Mit einem offenen Brief wendet sich die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen (avj) in Sachen Entwaldungsverordnung der EU (EUDR) an die Bundesministerien Ernährung & Landwirtschaft und Wirtschaft & Klimaschutz sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Diese EUDR-Verordnung wird evt. um ein Jahr verschoben, diese Verschiebung muss noch durch das EU-Parlament.
Der offene Brief ist unterzeichnet von Bernd Herzog, Vorstandsvorsitzender der avj sowie von zahlreichen Kinder- und Jugendbuchverlagen. Die Verschiebung wird von ihnen sehr begrüßt, zugleich drängen sie darauf, dass von Seiten der Bundesregierung alles dafür getan werde, dass die Prozesse aufgesetzt werden können, die nötig sind, um die Verordnung einzuhalten. „Da fehlen noch wichtige Informationen und es muss nachjustiert werden, damit die Verlage überhaupt einen Prozess aufsetzen können“, erläutert avj-Geschäftsführerin Barbara Müller.
Der Brief im Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Ministerin Roth, sehr geehrter Herr Minister Özdemir, sehr geehrter Herr Minister Habeck,
die EUDR-Verordnung, die ursprünglich zum Jahreswechsel 2025 bzw. Juni 2025 in Kraft treten sollte und jetzt wahrscheinlich 2026 umgesetzt werden soll, hängt wie ein Damoklesschwert über der deutschen und europäischen Buch- und Verlagsbranche – und dies nicht nur wegen des immensen bürokratischen Aufwandes, der allen Marktteilnehmern droht.
Entlang der gesamten Lieferkette für Buchproduktionen ist es den meisten Partnern bis dato nahezu unmöglich, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen. Bis auf wenige Ausnahmen ist es dem Gros der deutschen, europäischen und außereuropäischen Druckereien nicht möglich, uns Verlagen die geforderten Daten zu liefern. Unabhängig davon ist die digitale Infrastruktur noch in der Entwicklungsphase.
Was bedeutet das??
1. Zusammenbruch internationaler und nationaler Lieferketten bis in den Buchhandel
2. Große wirtschaftliche Risiken durch die Unklarheit, was mit Novitäten und Nachauflagen ab Januar 2025 bzw. Januar 2026 geschehen soll, für die aufgrund fehlender Prozesse der EUDR-Nachweis fehlt. Dies kann für kleine und mittlere Unternehmen existenzbedrohend sein
3. Internationaler Lizenzverkauf und -einkauf, Ex- und Import erliegen
4. Lieferungen an große Handelspartner wie die Buchhandelsfilialisten, Barsortimente, Auslieferungen, Spielwarengroßhändler und Onlinehändler ohne EUDR-Nachweis unmöglich
Herr Özdemir – die Umsetzung der EUDR in ihrer jetzigen Ausgestaltung wird eine Brandrodung bei allen Branchenteilnehmern zur Folge haben – vom Holzhändler bis zum Buchhändler!
Frau Roth – die EUDR wird einen kulturellen Kahlschlag für unsere so fein und fragil ziselierte Kulturbranche bedeuten!
Herr Habeck – den wirtschaftlichen Schaden werden vor allem mittlere und unabhängige Verlage nicht überleben, gehören diese bereits jetzt zu einer bedrohten Art angesichts steigender Energie- und Produktionskosten und explodierendem bürokratischen Aufwand!
Wir können Sie nur dringlich auffordern, Ihre gemeinsame politische Kraft nachhaltig für die angekündigte Verschiebung von 12 Monaten einzusetzen. Nutzen Sie die Zeit, um die EUDR nach Machbarkeitskritierien zu korrigieren!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Herzog als Vorstandsvorsitzender
für die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e.V.“
Zu den Mitunterzeichnenden gehört auch Tessloff-Geschäftsführerin Katja Meinecke-Meurer. Sie hat aus Sicht des Nürnberger Verlags dem Deutschlandfunk ein Interview gegeben und die Initiative eingeordnet.